Notruf, Rettungsdienst & Krankentransport
Notruf 112
Bei einem Feuer, einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Kreis Olpe erreichen Sie über den Notruf 112 die Kreisleitstelle in Olpe. Diese ist rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr für Sie erreichbar.
Ihr Notruf wird jederzeit von einer Disponentin oder einem Disponenten entgegengenommen. Unverzüglich alarmiert die zuständige Person die erforderliche Hilfe und entsendet die Einsatzkräfte zum Notfallort. Um diese anspruchsvolle Aufgabe wahrzunehmen, sind alle Disponentinnen und Disponenten ausgebildete Feuerwehrleute und Rettungsassistentinnen oder Rettungsassistenten beziehungsweise Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitäter.
Wenn Sie einen Notfall melden, wird die zuständige Person Sie durch gezielte Fragen durch das Notrufgespräch führen. Dabei sind möglichst genaue Angaben wichtig, um Ihnen die bestmögliche Hilfe schicken zu können. Beenden Sie das Notrufgespräch nicht, bevor die Disponentin oder der Disponent das Gespräch beendet, damit keine Informationen verloren gehen!
Wichtig ist, dass Sie den Notruf 112 nur in Notfällen wählen. Um die Leitungen nicht zu blockieren bitten wir um Verständnis, dass der Notruf 112 kein Auskunftstelefon und auch kein „Kummertelefon“ ist. Die Leitungen sollen ja auch für Ihren Notruf frei bleiben, damit dieser schnell angenommen werden kann.
Notrufe, für die die Polizei zuständig ist, werden von der Kreisleitstelle an diese weitervermittelt. Bei Notrufen für die Polizei wählen Sie daher besser direkt die 110.
Für gehörlose, schwerhörige, stumme und behinderte Menschen steht Ihnen eine Notfall-Telefax-Vorlage zur Verfügung. Drucken Sie diese Vorlage aus und ergänzen Ihre persönlichen Daten. So steht Ihnen im Notfall die Vorlage schnell zur Verfügung und Sie brauchen lediglich noch ankreuzen beziehungsweise kurz schildern was geschehen ist. Bitte schreiben Sie besonders leserlich und möglichst in Druckbuchstaben. Das ausgefüllte Fax senden Sie an die Telefaxnummer 02761/81405 der Kreisleitstelle Olpe.
Alternativ steht seit dem 01.07.2018 der Tess-Relay-Dienst 24 Stunden für hörbehinderte Menschen zur Verfügung. Informieren Sie sich hier über diese Möglichkeit.
Hinweispflicht nach Art. 13 DSGVO:
Zur Abwicklung der Einsätze werden von der Leitstelle des Kreises Olpe personenbezogene Daten erfasst. Einzelheiten finden Sie hier.
AML-Ortungsverfahren:
Es kann vorkommen, dass in einem Notfall von der anrufenden Person der genaue Standort nicht exakt beschrieben werden kann. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn sich die hilfesuchende Person im Wald oder auf einer ihr unbekannten Freifläche ohne Adresse befindet und sie Hilfe vor Ort benötigt. Für solche Zwecke benutzt die Leitstelle des Kreises Olpe das so genannte AML-Ortungsverfahren von Mobiltelefonen.
Funktionsweise: Die Standortkoordinaten einer anrufenden Person, die den Notruf 112 wählt, werden während des Gesprächs mit der Leitstelle immer automatisch als Daten-SMS an ausgelagerte Rechenzentren im Hintergrund übertragen. Das Verfahren ist keine App beziehungsweise ein Programm auf dem Mobiltelefon, sondern ist fester Bestandteil der Betriebssysteme von Android (ab Version 2.3) und iOS (ab Version 11.3). Im Bedarfsfall können von Leitstellen für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz diese Koordinaten abgefragt und auf einer Karte visualisiert werden. Dadurch kann im Notfall schnell der metergenaue Standort des Anrufers festgestellt werden. Nach 60 Minuten werden die Standortdaten des Anrufers auf den Servern gelöscht.
Notfallrettung
Aufgabe der Notfallrettung ist es, unter anderem lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, die Transportfähigkeit herzustellen und die zu behandelnde Person in ein für die weitere Behandlung geeignetes Krankenhaus zu transportieren. Dieser Verpflichtung kommt die Kreisverwaltung Olpe durch Vorhaltung der geeigneten Rettungsmittel und entsprechend ausgebildeten Personals nach.
Benötigen Sie Hilfe, rufen Sie den Notruf 112 an und beantworten Sie die Ihnen gestellten Fragen. Ihr Gesprächspartner wird Ihnen das geeignete Rettungsmittel zuteilen und entsenden.
Medizinische Notfälle sind insbesondere Notfälle, bei welchen es mit großer Wahrscheinlichkeit zu bedrohlichen Störungen des Gesundheitszustandes des betroffenen Menschen kommen kann. Dies kann zum Beispiel sein:
- Schlaganfall
- Herzinfarkt
- Störungen des Bewusstseins, der Atmung oder des Kreislaufs
- Starke Schmerzen
- Akute Lähmungen und Lähmungserscheinungen
- Vermutete Schwerverletzte oder mehrere Verletzte (anhand des Unfallmechanismus)
- Sturz aus großer Höhe
- Wasser-, Tauch- und Eisunfälle
- Eingeklemmte oder verschüttete Person
- Verbrennungen, Verbrühungen
- Verätzungen größeren Ausmaßes
- Suizidale Handlungen
- Schuss-, Stich-, Hiebverletzungen im Kopf-, Hals- oder Rumpfbereich
- Unmittelbar bevorstehende oder stattgefundenen Geburt
Verhalten am Notfallort:
Mit Ihrem Verhalten am Notfallort können Sie den Erfolg des rettungsdienstlichen Einsatzes und dessen Verlauf entscheidend beeinflussen.
Versuchen Sie Ruhe zu bewahren, nur so können Sie beim Notruf entscheidende Informationen weitergeben.
Leisten Sie nach Möglichkeit Erste Hilfe, ohne sich selber in Gefahr zu bringen. Sie können nichts falsch machen, außer nichts zu tun!
Sprechen Sie umstehende Personen gezielt an und bitten sie um Mithilfe. Neben der Unterstützung bei der „Ersten Hilfe“ ist es hilfreich, wenn eine Person die anrückenden Einsatzkräfte auf den Notfallort aufmerksam macht und entsprechend einweist.
Bei Einsätzen an Ihrer Wohnadresse schalten Sie die Außenbeleuchtung ein. Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihre Hausnummer immer gut erkennbar ist.
Krankentransport
Die Kreisverwaltung Olpe führt als Träger des Rettungsdienstes unter anderem Transporte im sogenannten „qualifizierten Krankentransport“ durch. Hierbei liegen bei der zu transportierenden Person regelhaft keine direkten medizinischen Notfälle vor, sondern es müssen beispielsweise erkrankte oder nicht gehfähige Personen von Ihrer Wohnanschrift zu ambulanten oder stationären Behandlungen beziehungsweise von dort zurück zur Wohnanschrift transportiert werden.
Die Notwendigkeit eines „qualifizierten Krankentransportes“ (spezielle Ausstattung des Transportfahrzeugs oder Notwendigkeit einer bestimmten medizinischen Ausbildung des begleitenden Personals) wird von der behandelnden Person im ärztlichen Dienst in einer entsprechenden Transportverordnung ausgewiesen.
Alternativ kann das ärztliche Fachpersonal auch eine Verordnung für einen sogenannten „nichtqualifizierten Krankentransport“ ausstellen. Dieser kann dann auch durch eines der ansässigen privaten Transportunternehmen durchgeführt werden.
Insbesondere bei Verordnung eines „qualifizierten Krankentransportes“ ist es dringend erforderlich, dass Sie sich vorab unter Vorlage der Transportverordnung mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und diesen Transport entsprechend genehmigen lassen. Ohne eine entsprechende Genehmigung müssten die entsprechenden Gebühren ansonsten Ihnen privat berechnet werden.
Ausnahmen von der vorherigen Genehmigungspflicht bestehen bei nicht planbaren Krankentransporten. Hier kann gegebenenfalls auf die vorherige Genehmigung verzichtet oder eine solche nachgereicht werden.
Um einen Krankentransport zu bestellen, wählen Sie die Rufnummer 02761/19222. Die Fahrzeuge des Krankentransportes werden, ebenso wie die Fahrzeuge der Notfallrettung, durch die Rettungsleitstelle der Kreisverwaltung Olpe disponiert.
Massenanfall von Verletzten
Der Rettungsdienst der Kreisverwaltung Olpe hat unter anderem den gesetzlichen Auftrag, die medizinische Versorgung einer größeren Anzahl verletzter oder erkrankter Personen auch bei außergewöhnlichen Schadensereignissen sicherzustellen.
Da bei diesen außergewöhnlichen Schadensereignissen am Anfang oftmals eine größere Anzahl betroffener Personen einer geringeren Anzahl von Rettungskräften gegenüber stehen, ist es notwendig, so schnell wie möglich zusätzliche Behandlungs- und Transportkapazitäten bereit zu stellen um möglichst vielen betroffenen Personen eine angemessene Behandlung zukommen zu lassen.
Um dem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können, wurde für den Kreis Olpe ein sogenanntes MANV-Konzept entwickelt (MANV= Massenanfall von Verletzten). Dieses greift bereits bei vier zu versorgenden Personen.
Nach diesem Konzept wird neben den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen auch eine Schnell-Einsatz-Gruppe des Rettungsdienstes alarmiert. Gemeinsam werden an der Einsatzstelle zusätzliche Rettungsmittel und zusätzliches Personal bereitgestellt. Durch diese zusätzliche Entsendung können die Ressourcen des Regelrettungsdienstes für weitere Notfälle außerhalb des außergewöhnlichen Schadensereignisses bereitgehalten werden.
Zur Koordination solcher Einsätze stehen speziell dafür ausgebildete „Leitende Notärztinnen und Notärzte“ und eine „Organisatorische Leitung Rettungsdienst“ rund um die Uhr bereit.