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Kurzzeit- und Verhinderungspflege


Kann ein pflegebedürftiger Mensch vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege, um für einen gewissen Zeitraum stationär versorgt zu werden.

Mit Hilfe der Kurzzeitpflege lassen sich Notsituationen gut überbrücken, beispielsweise wenn die Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub ausfällt oder wenn sich der Gesundheitszustand der zu pflegenden Person kurzfristig verschlechtert.

Ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht zunächst für vier Wochen. Sofern dieser Zeitraum nicht ausreicht, um die Notsituation zu überbrücken, besteht zusätzlich ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege wird ebenfalls für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen gewährt.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann aber auch genutzt werden, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die Wohnung auf die neue Pflegesituation vorbereitet werden muss. Für Menschen mit Pflegebedarf kann die Kurzzeit- und Verhinderungspflege eine wichtige Weichenstellungsfunktion haben. Hier entscheidet sich häufig, ob nach der Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit möglich ist oder ob eine dauerhafte Versorgung in einer Pflegeeinrichtung notwendig wird.

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