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Fangjagd

Die Verwendung von Fallen für den Lebendfang ist der Kreisverwaltung Olpe anzuzeigen. Für die Meldung verwenden Sie bitte den Vordruck „Anzeige von Lebendfallen“. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  1. Anzahl und Art der Fallen
  2. Kennzeichen der Fallen (Vorschlag: Reviername oder Reviernummer und laufende Nummer)
  3. Einsatzort (Jagdrevier - keine genauen Standorte) und Verwendungszeitraum

Fallen für den Lebendfang sind dauerhaft und jederzeit sichtbar so zu kennzeichnen, dass ihre Besitzerin oder ihr Besitzer feststellbar ist. Weiterhin müssen sie mit einem elektronischen Fangmeldesystem ausgestattet sein.

Tiere aus Lebendfangfallen mit elektronischem Fangmeldesystem sind außerhalb der Nachtzeit unverzüglich nach Eingang der Fangmeldung zu entnehmen.

Die Jagd mit Fanggeräten darf nur von Revierjägerinnen und Revierjägern, Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern oder von Personen ausgeübt werden, die zuvor an einem vom zuständigen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen dafür anerkannten Ausbildungslehrgang teilgenommen haben.

Die fachliche Eignung wird bei Revierjägerinnen und Revierjägern aufgrund ihrer Berufsausbildung grundsätzlich anerkannt. Auch Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher haben ihre fachliche Eignung bereits für ihre Bestätigung bei der Aufsichtsbehörde nachzuweisen und gelten daher ebenfalls als sachkundig. Auch bereits ausgestellte Prüfungszeugnisse des Landesjagdverbandes NRW über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungslehrgänge werden anerkannt.

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