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Abfallberatung für Gewerbe und Industrie

Die Abfallwirtschaftsbehörde stellt sich als moderner und kundenorientierter Dienstleister dar. Neben der gesetzlich vorgegebenen Überwachung von Entsorgungsvorgängen bietet die Abfallwirtschaftsbehörde eine intensive Beratung zu allen Fragen des Abfallrechts. Oftmals können den Firmen alternative Entsorgungswege aufgezeigt und damit Kosten reduziert werden.

Stichworte zur Abfallberatung sind unter anderem:

  • Abfallerzeugernummern
  • abfallrechtliche Vorgaben
  • Kostenreduzierung
  • umweltverträgliche Entsorgungswege
  • Nachweisverfahren

Der Kreis Olpe als Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Phasen des Umgangs mit Abfällen vom Beginn seiner Entstehung bis zu seinem Ende zu überwachen. Die Überwachung umfasst die Kontrolle, ob die gesetzlichen Pflichten eingehalten werden. Dies schließt die Prüfung sämtlicher für die Entsorgung von Abfällen relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften einschließlich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts ein. Die Kontrollen erfolgen unabhängig von einem Anlass und zunächst per Fragebogen, können aber auch anlassbezogen oder stichprobenartig vor Ort in Form einer Betriebsbesichtigung erfolgen. Bei unvollständigen oder missverständlichen Angaben fordert die Untere Abfallwirtschaftsbehörde Auskünfte nach oder vereinbart einen Vor-Ort-Termin. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.


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