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Abfallerzeugernummer

 

Als gewerblicher Abfallerzeuger benötigen Firmen für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eine Abfallerzeugernummer. Sie ist nicht erforderlich, wenn bei einer Firma nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr anfallen (Kleinmengen).

Die Abfallerzeugernummer wird für den Entstehungsort des Abfalls von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises vergeben. Gemäß der Verwaltungsgebührenordnung NRW ist für die Erteilung eine Gebühr von 50 € zu erheben.

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde hat zur Vereinfachung für den Antragsteller ein Formular zur Beantragung entworfen. Das Formular Abfallerzeugernummer kann am PC ausgefüllt, dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Danach ist es per Post oder Fax der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde zur Bearbeitung zu übermitteln.

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