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Abfallrechtliche Nachweise

 

Seit Oktober 2010 müssen Erzeugerinnen und Erzeuger, Einsammlerinnen und Einsammler, befördernde und entsorgende Personen von gefährlichen Abfällen die für die Entsorgung notwendigen Formulare verwenden  (elektronisches Nachweisverfahren).

Hiervon generell ausgenommen sind Übernahmescheine im Rahmen der Sammelentsorgung (weniger als 20 Tonne Abfall pro Jahr) und Kleinmengen (weniger als zwei Tonnen).

Zum genauen Ablauf für die Entsorgung von Abfällen können sich Interessierte auf Wunsch ausführlich beraten lassen

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