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Abfalltransport nicht gefährlicher Abfälle - Anzeige für gewerbliche Transporteure

 

Der gewerbsmäßige Transport von nicht gefährlichen Abfällen muss nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz angezeigt werden. Anzeigen nimmt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Olpe entgegen.

Die Anzeige sollte vorzugsweise auf elektronischem Wege erfolgen. Die inhabende Person des Betriebes sowie die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen zuverlässig sein und über die erforderliche Sachkunde verfügen. 

Hier der Link für die elektronische Anzeige: https://einreichen.eaev-formulare.de/intelliform/forms/AbfAEV/AbfAEV/Anzeige_53/index

Folgende Unterlagen sollten Sie für die elektronische Anzeige bereit halten:

  • Gewerbeanmeldung
  • Auszug aus dem Handelsregister (falls dort eine Eintragung erfolgt ist).

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