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Akteneinsicht Bauakten

Einsichtnahme in Archivakten
 
Der Kreis Olpe archiviert zu öffentlich-rechtlichen Zwecken „Bauakten“, das sind Baugenehmigungsakten über durchgeführte Bauvorhaben, im Bauaktenarchiv.

In die vorgenannten Akten kann folgenden Personen auf Antrag gegen Gebühr Akteneinsicht gewährt werden:

  • den Eigentümern.  Diese müssen sich durch einen aktuellen Grundbuchauszug oder durch entsprechende Unterlagen wie einen Kaufvertrag als Grundstückeigentümer legitimieren und sich persönlich ausweisen;
  • die von den Grundstückseigentümern schriftlich Bevollmächtigten. Diese müssen die gleichen Unterlagen wie die Eigentümer vorlegen. Zusätzlich muss eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie oder das Original des Personalausweises der Eigentümer vorgelegt werden;
  • in besonderen Ausnahmefällen können auch am Verfahren nicht beteiligte Dritte die Akte einsehen. Es muss jedoch ein berechtigtes Interesse des Antragsstellers nachgewiesen werden.

Das berechtigte Interesse wird dadurch gekennzeichnet, dass der Nachsuchende, insbesondere mit dem Ziel der Durchsetzung von Rechten, ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise als durch Akteneinsicht nicht zu befriedigendes Informationsbedürfnis hat.

Gegen Gebühr können auch Kopien aus diesen Akten gefertigt werden. Die genaue Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei uns.

Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten empfehlen wir eine vorherige Terminabsprache.


Einsichtnahme bei laufenden Verwaltungsverfahren

Die Akteneinsicht bei laufenden Verwaltungsverfahren richtet sich, vorbehaltlich spezialgesetzlicher Regelungen, nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

Anspruchsberechtigte sind hier:

  • die Antragsteller und die Antragsgegner;
  • diejenigen, an die die Behörde den Bescheid oder die Ordnungsverfügung gerichtet hat.


Der Antrag auf Akteneinsicht kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden.
Die Einsichtnahme ist möglich, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen erforderlich ist.

Die Einsichtnahme und die Fertigung von Kopien aus der Verfahrensakte ist gebührenpflichtig. Die genaue Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei uns.

Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten empfehlen wir eine vorherige Terminabsprache.

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