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Anlagen in, an, über und unter Gewässern (Bauliche Anlagen an Gewässern)

Für die Errichtung, wesentliche Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in, an, über und unter Gewässern (wie zum Beispiel Gebäude, Brücken, Verrohrungen und Ufermauern sowie Leitungsanlagen) ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Für die Genehmigung ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Olpe zuständig.

Entsprechende Anlagen sind so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und stillzulegen, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen (zum Beispiel nachteilige Wirkungen auf den Wasserabfluss und die ökologische Funktion der Gewässer) zu erwarten sind. Die Gewässer sind soweit möglich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand zu erhalten. Grundsätzlich sind derartige Vorhaben auf das notwendige Maß zu beschränken und unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Belange durchzuführen.

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