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Bauantrag

Wie ist der Ablauf und welche Unterlagen müssen Sie für Ihr geplantes Bauvorhaben einreichen?

Wir als Baugenehmigungsbehörde sind verpflichtet, unverzüglich nach Eingang Ihres Bauantrages mit der Bearbeitung zu beginnen. Wir prüfen den Antrag und fordern die zu beteiligenden Dienststellen und Behörden auf, ihre Zustimmung, Einvernehmen oder Benehmen zu dem geplanten Bauvorhaben abzugeben. Dieser Verpflichtung können wir als Bauaufsichtsbehörde nur nachkommen, wenn die Bauvorlagen vollständig und prüfbar sind.

Die Bauantragsunterlagen sind von Personen zu erstellen, die bauvorlageberechtigt sind. In der Regel sind dies Architektinnen oder Architekten.
Diese qualifizierten Fachleute wissen, wie und welche Bauvorlagen zum jeweiligen Antrag ausgearbeitet werden müssen.
Informationen über den Umfang der einzureichenden Bauvorlagen erhalten Sie natürlich auch bei Ihren Ansprechpartnern der Bauaufsichtsbehörde.

Bei An- und/oder Umbauvorhaben sowie Nutzungsänderungen bestehender Gebäude kann es erforderlich sein, die ehemals genehmigten Bauvorlagen wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten und die Statik bei der jeweiligen Planung zu berücksichtigen.
Sollten die benötigten Unterlagen nicht mehr vorliegen, so besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Akteneinsicht in die bei der Bauaufsichtsbehörde archivierten Akten zu nehmen.

Soll von einem größeren bebauten Grundstück ein separates Grundstück oder Baugrundstück abgetrennt werden, so ist hierfür eine Teilungsgenehmigung erforderlich.

Bauantragsformulare zur Bauordnung NRW

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