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Bauleitplanung

Die Aufstellung von Bauleitplänen obliegt den Städten und Gemeinden. Sollten Sie jedoch Fragen für die Belange des vorbeugenden Immissionsschutzes (zum Beispiel Lärm, Gerüche, Erschütterungen) bereits in der Phase der Planung von entsprechenden Gebieten haben, kontaktieren Sie uns gerne.

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