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Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz

Die Belehrungen für den Umgang mit Lebensmitteln im Kreis Olpe finden online  statt.

Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen: Terminbuchung - Kreis Olpe (gotzg.de)

Zum Ablauf der Onlinebelehrung beachten sie bitte die folgenden Hinweise:


Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?

Der Kreis Olpe hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:

  1. Sie buchen einen Termin für die Onlinebelehrung.
  2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
  3. Bitte schalten Sie das Endgeräte 10 Minuten vor dem Termin an. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf angerufen.
  4. Sie zeigen Ihren Personalausweis, so dass ein Abgleich zwischen Ihnen und der angemeldeten Person live stattfinden kann.
  5. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  6. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
  7. Danach haben Sie die Möglichkeit, sich den Belehrungsfilm anzusehen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
  8. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
  9. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Acht Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
  10. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden
  11. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an belehrungen@kreis-olpe.de .
  12. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
  13. Die Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.

Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?

Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.

Welche Unterlagen muss ich für eine Gebührenbefreiung vorweisen?

Möchten Sie eine Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen, müssen Sie eine entsprechende Bescheinigung des Trägers gemeinsam mit Ihrem Personalausweis über die Webcam vorzeigen.

Minderjährige Teilnehmende

Minderjährige Teilnehmende müssen eine schriftliche Einwilligung der Eltern vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden. Ein Vordruck  wird Ihnen nach der Anmeldung automatisch per E-Mail zugeschickt.

Gruppenbelehrungen

Gruppenbelehrungen können nur in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt (siehe Kontakt) durchgeführt werden.

Zweitschrift

Sie können kostenlos eine Zweitschrift über die Hotline unter 02182-8507-65 oder per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de anfordern. Sollten Sie an einer Belehrung als Präsenzveranstaltung beim Kreis Olpe teilgenommen haben, wenden Sie sich bezüglich einer kostenpflichtigen Zweitschrift bitte an die Ansprechpartner beim Gesundheitsamt (siehe Kontakt).

Hotline des TZ-Glehn

Bei Fragen zur Online-Anmeldung oder dem Ablauf Online-Schulung wenden Sie sich bitte an die Hotline unter 02182-8507-65 oder per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de.

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