Bescheinigung nach § 1026 Bürgerliches Gesetzbuch
Wir stellen ihnen eine Bescheinigung nach §1026 des Bürgerlichen Gesetzbuches aus. Sie benötigen diese Bescheinigung, falls ein Grundstück, das im Grundbuch mit einer Grunddienstbarkeit, zum Beispiel einem Wegerecht belastet ist, in zwei oder mehr Grundstücke geteilt werden soll. In diesem Fall werden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Teile des Grundstücks von der Dienstbarkeit frei, welche außerhalb des Bereichs der Ausübung liegen, das heißt wenn die Grunddienstbarkeit nur auf einen bestimmbaren Teil des Grundstücks beschränkt ist.
Sie können eine Nichtbetroffenheitsbescheinigung beziehungsweise Bescheinigung nach § 1026 Bürgerliches Gesetzbuch für Grundstücksteile, die nicht von der Grunddienstbarkeit betroffen sind erhalten, sofern wir dies an Hand unserer Unterlagen feststellen können.
Ihre Anfrage können Sie formlos an uns richten.
Kosten
Die Kosten der Bescheinigung nach § 1026 Bürgerliches Gesetzbuch werden
nach Zeitaufwand berechnet.
Die Kosten richten sich nach Nr. 7.4 VermWertKostO NRW.