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Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, gemeinsamen Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen

Durch Urkundspersonen beim Jugendamt werden kostenfrei Beurkundungen vorgenommen.

Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin.

Wenn Sie einen Beurkundungstermin vereinbaren möchten, benötigen wir von Ihnen bereits vorab in Kopie folgende Unterlagen, gerne auch per Mail:

  1. Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Duldung) der Mutter und des Vaters, bzw. Ausweis des Unterhaltspflichtigen.
  2. Geburtsanzeige der Klinik oder aktuelle Geburtsurkunde des Kindes bzw.  bei einer vor der Geburt des Kindes gewünschten Beurkundung den Mutterpass mit dem darin eingetragenen voraussichtlichen Geburtstermin.
  3. Für die Beurkundung einer Unterhaltsfestsetzung (Erstfestsetzung) oder einer Unterhaltsänderung (Titeländerung) bringen Sie bitte einen schriftlichen Nachweis über die Höhe des festzusetzenden Unterhaltes mit, ausgestellt zum Beispiel durch den anderen Elternteil, einen Rechtsanwalt, durch das Jugendamt oder durch eine andere Behörde.
  4. Bei einer Änderung der Unterhaltsverpflichtung bringen Sie bitte die bisherige Unterhaltsfestsetzung mit, zum Beispiel eine Jugendamtsurkunde oder gerichtlichen Beschluss oder ähnliches.

Diese Unterlagen sind beim Beurkundungstermin im Original mitzubringen.

Bei Bedarf bitten wir Sie, eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher Ihrer Wahl mitzubringen, der nicht mit den Beteiligten verwandt oder verschwägert sein darf. Diese/r hat sich ebenfalls auszuweisen. Eine Kopie des Personalausweises schicken Sie bitte vorab zu.

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