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Direkt- und Indirekteinleiter

 

Gewerbliche Einleitungen in das öffentliche Schmutzwasserkanalnetz einer Kommune können je nach Branche besonderen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren unterliegen.
Beispielhaft sind hier die geltenden Anforderungen für mineralölhaltiges Abwasser, Zahnärzte und chemische Reinigungen zu nennen. In den letzten Jahren sind eine Reihe von neuen und überarbeiteten Vorschriften sowie technische Regeln eingeführt worden oder als Arbeitshilfen erschienen.

Nachfolgende Unterlagen können hier abgerufen werden:

Für ölhaltiges Abwasser / Kfz-Betriebe:

Für Zahnärzte:

Für chemische Reinigungen:

Erforderliche Antragsunterlagen

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