Einbürgerung
Benötigte Unterlagen/Antragstellung
Die benötigten Unterlagen sind von vielen persönlichen Faktoren abhängig und können daher von Person zu Person variieren. Wir bitten Sie daher, vor der Antragstellung ein telefonisches Beratungsgespräch mit der für Sie zuständigen Ansprechperson (siehe rechts) zu führen.
In dem Telefonat werden die Voraussetzungen für die Einbürgerung und die dafür erforderlichen Unterlagen besprochen. Wenn das telefonische Vorgespräch ergeben hat, dass eine Einbürgerung möglich sein könnte, erhalten Sie das Antragsformular, eine individuelle Liste mit den benötigten Unterlagen und einen Termin zur Antragsabgabe auf dem Postweg. Dort bringen Sie bitte den Antrag ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben, mit.
Aufgrund der extrem hohen Nachfrage im Bereich der Einbürgerung ist mit einer Wartezeit von mindestens 18 Monaten bis zur Terminvergabe zu rechnen.
Im Anschluss prüft die Einbürgerungsbehörde den Antrag und entscheidet über den Ausgang Ihres Einbürgerungsverfahrens. Wir bitten Sie daher, nicht nachzufragen, ob Ihr Antrag schon bearbeitet ist. Dies verzögert die Bearbeitungszeit erheblich.
Wird dem Antrag zugestimmt, erhalten Sie einen Termin zur Überreichung der Einbürgerungsurkunde.
Gebühren
Bei der Antragsstellung ist ein Betrag von 255 Euro pro Person bzw. zusätzlich 51 Euro für jedes mit einzubürgernde Kind unter 16 Jahren als Vorauszahlung zu entrichten. Hiermit sind die vollen Kosten für das Einbürgerungsverfahren gedeckt.
Sollte Ihrem Antrag nicht stattgegeben werden, erhalten Sie eine Rückerstattung von einem Viertel Ihres Betrages.