Eingliederungshilfe Wohnen
Über die "Eingliederungshilfe Wohnen" sollen Menschen mit Behinderungen befähigt werden, ein selbst bestimmtes Leben - vorrangig außerhalb stationärer Einrichtungen - zu führen und diese Eigenständigkeit zu erhalten.
Grundlegender Gedanke bei der Eingliederungshilfe ist die Hilfe zur Selbsthilfe.
Der betroffene Mensch soll seine Probleme eigenständig erkennen und die Erfordernisse des Alltags selbständig bewältigen können.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist für die Wohnhilfen zuständig. Dort kann ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Näheres finden Sie in der abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Olpe und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Das Protokoll über den geführten Qualitätsdialog finden Sie hier: