Entsorgung toter Tiere, Speiseabfälle
Beseitigungspflicht, Abholservice, Speiseabfälle
Um gesundheitliche Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt zu vermeiden, müssen "tierische Nebenprodukte" wie tote Tiere, Tierkörperteile oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs unter besonderen hygienischen Bedingungen abgeholt, gesammelt und befördert werden. Die unschädliche Entsorgung erfolgt in besonderen technischen Anlagen. Einzelne Tierkörper von Hunden und Katzen sowie weiterer kleiner Haus- und Heimtiere können unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise auch auf eigenem Grundstück vergraben werden.
Speiseabfälle
Küchen- und Speiseabfälle aus Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegungen (z. B. Kantinen und Küchenbetriebe) enthalten in der Regel erhebliche Mengen an tierischen Abfällen. Dies Abfälle können ein seuchenhygienisches Risiko für landwirtschaftliche Nutztiere darstellen (Übertragung Schweinepest und Maul- und Klauenseuche). Daher müssen diese Materialien gesondert gesammelt und unter besonderen hygienischen Bedingungen transportiert und beseitigt oder weiterverarbeitet werden.
Private Haushaltungen sind von diesen Regelungen jedoch nicht betroffen.
Die Entsorgung erfolgt durch bestimmte, dafür zugelassene Unternehmen.
Abholservice-Kosten
Für die Abholung von toten Tieren und von Tierkörperteilen sowie zu den entsprechenden Kosten wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse:
SecAnim GmbH
Niederlassung Lünen
Brunnenstraße 138
DE-44536 Lünen
Phone: +49 2306 92709 0
E-Mail: luenen@secanim.de
Fax: +49 2306 92709 20