Erfassung und Überwachung nichtakademischer Heilberufe
Wenn Sie einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit dem Fachdienst Gesundheit des Kreises Olpe anzeigen. Bitte fügen Sie der schriftlichen Anmeldung eine beglaubigte Kopie der Berufsurkunde sowie des Personalausweises bei.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Unterlagen dem Fachdienst Gesundheit im Original vorzulegen.
Das Anmeldeformular finden Sie in der Randspalte.
Zu den nichtakademischen Heilberufen zählen u. a.:
- Diätassistent/in
- Ergotherapeut/in
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Hebamme / Entbindungspfleger
- Logopäde/in
- Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
- Medizinisch-technische/r Laborssistent/in
- Medizinisch-technische/r Radiologiessistent/in
- Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
- Orthopist/in
- Pharmazeutisch-technisch/r Assistent/in
- Physiotherapeut/in
- Podologe/in
- Rettungsassistent/in
Der Fachdienst Gesundheit überwacht, ob Sie zur Ausübung Ihres nichtakademischen Heilberufes und der Führung Ihrer Berufsbezeichnung berechtigt sind.
Dies gilt auch für entsprechende Berufsqualifikationen, die in der EU- und Drittstaaten erworben worden sind. Für diese Berufsqualifikationen muss eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt werden. Für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung von nichtakademischen Heilberufen von EU- und Drittstaatlern ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW (LAP) bei der Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Eine Gleichwertigkeitsprüfung beim LPA ist vor einer Entscheidung über die Führung der Berufsbezeichnung durch den Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz durchzuführen.
Heilpaktiker/in und Heilprakter/in (Psychotherapie)
Wer als Heilpraktiker/in die Heilkunde ausüben und dies zu seinem Beruf machen möchte, benötigt dafür die entsprechende Berufserlaubnis als "Heilparktiker/in" oder als "Heilprakter/in (Psychotherapie)". Der Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz ist die zuständige Stelle, die die Berufserlaubnis "Heilpraktier/in" und "Heilpraktiker (Psychotherapie)" erteilt. Die Prüfung für den Bereich des Kreises Olpe werden vereinbarungsgemäß vom Gesundheitsamt der Stadt Dortmund übernommen. Weitere Infos erhalten Sie hier.
Ausgenommen von dieser Regelung ist die Prüfung zum Heilpraktiker/in (Physiotherapie). Diese findet zentral für ganz NRW beim Gesundheitsamt Düsseldorf statt.