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Fahreignungsregister (FAER)

 

Bestimmte Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden mit Punkten geahndet. Diese Punkte werden im FAER (Fahrerlaubnisregister) des Kraftfahrtbundesamtes erfasst und verwaltet. Bei gewissen Punkteständen muss die Fahrerlaubnisbehörde - gebührenpflichtig - ermahnen oder verwarnen. Sollte der Punktestand acht Punkte betragen, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.

Beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg finden Sie alles Wissenswerte zu folgenden Themen wie Punktabbau, Überleitung des alten Punktestandes, Tilgungsfristen und vieles mehr.

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