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Familienunterstützende Hilfen

Familienunterstützende Hilfen

 

Ihr Kind kann familienunterstützende Hilfen vom Kreis Olpe erhalten, wenn es eine Behinderung hat, im Haushalt der Herkunfts- oder der Pflegefamilie lebt und die erste allgemeinbildende Schulausbildung noch nicht beendet hat.

Für familienunterstützende Hilfen für Ihre Kinder, die die erste allgemeinbildende Schulausbildung bereits beendet haben, ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe zuständig.

Mit familienunterstützenden Hilfen sollen Familien entlastet werden, die ein Kind mit Behinderung haben. Gleichzeitig soll die Teilhabe der Kinder am Leben in der Gemeinschaft gefördert werden.

Folgende Anbieter übernehmen familienunterstützende Hilfen im Kreis Olpe:

  • Brücke Südwestfalen
  • Lebenshilfe Olpe
  • DRK Kreisverband Olpe Betreuungsdienste gGmbH

Verfahren

Die familienunterstützenden Hilfen beantragen Sie beim Kreis Olpe folgendermaßen:

Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme der familienunterstützenden Hilfen und den Einkommens- und Vermögensfragebogen vollständig aus und senden Sie diese anschließend an Ihren Ansprechpartner. Bei dem Fragebogen gilt Folgendes:

Ist Ihr Kind eingeschult, hängt die Leistung von Ihrem sowie von dem Einkommen und Vermögen Ihres Kindes ab. Ist Ihr Kind noch nicht eingeschult, müssen Sie den Fragebogen nicht ausfüllen, da Einkommen und Vermögen nicht berücksichtigt werden.

Wenn Ihr Kind alle genannten Voraussetzungen erfüllt, werden Sie zu einem Hilfeplangespräch ins Kreishaus Olpe eingeladen.

Ansprechpartner:

Hier können Sie den Antrag online stellen:

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