Futtermittelüberwachung
Im Rahmen der Futtermittelüberwachung wird sichergestellt, dass durch Futtermittel die Gesundheit von Tieren nicht beeinträchtigt wird und die von Nutztieren gewonnenen Erzeugnisse qualitativ hochwertig und vor allem unbedenklich für die menschliche Gesundheit sind.
Die erforderliche Registrierung als Futtermittelunternehmer erfolgt über die Landwirtschaftskammer.
Für Futtermittelunternehmer, die Untersuchungsergebnisse über bestimmte nicht erwünschte Stoffe vorliegen haben, bestehen Meldepflichten gegenüber der Kreisveterinärbehörde.