Gemeinsame Sorgeerklärung
Für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, steht der Mutter das Sorgerecht nach deutschem Recht alleine zu.
Sofern die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen, müssen dies beide beurkunden. Die Beurkundung der Sorgeerklärung kann gebührenfrei beim Jugendamt erfolgen. Sie benötigen dazu Ihre Personalausweise, ggf. die Geburtsbescheinigung des Kindes und den voraussichtlichen Entbindungstermin.