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Gesundheitsaufsicht, Hygieneüberwachung

 

Die Gesundheitsaufsicht nimmt Ihre Meldungen über meldepflichtige Erkrankungen entgegen. Infektionshygienisch relevante Einrichtungen werden überwacht.

Zu den Aufgaben der Gesundheitsaufsicht gehören insbesondere:

  • die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), der Hygieneverordnung NRW und der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen,
  • Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Infektionsprävention),
  • die Hygieneüberwachung von Gemeinschaftseinrichtungen nach IfSG und ÖGDG,
  • die gesundheitstechnische und umwelthygienische Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen oder der Bevölkerung in gesundheitsrelevanten Fragen.

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