Gesundheitsaufsicht, Hygieneüberwachung
Die Gesundheitsaufsicht nimmt Ihre Meldungen über meldepflichtige Erkrankungen entgegen. Infektionshygienisch relevante Einrichtungen werden überwacht.
Zu den Aufgaben der Gesundheitsaufsicht gehören insbesondere:
- die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), der Hygieneverordnung NRW und der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen,
- Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Infektionsprävention),
- die Hygieneüberwachung von Gemeinschaftseinrichtungen nach IfSG und ÖGDG,
- die gesundheitstechnische und umwelthygienische Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen oder der Bevölkerung in gesundheitsrelevanten Fragen.