Gewässerausbau
Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seines Ufers.
Die Umgestaltung eines Gewässers ist dann wesentlich, wenn das Gewässer mit seinen Ufern aufgrund der Umgestaltung in einer für den Wasserhaushalt oder in sonstiger bedeutsamer Weise verändert wird.
Der Gewässerausbau bedarf der Planfeststellung. Durch das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren sollen hinsichtlich eines Gewässerausbauvorhabens die öffentlichen Belange und die Rechte Dritter in Einklang gebracht werden.
Der Antrag auf Planfeststellung ist bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Olpe zu stellen. Vor Antragstellung wird eine Abstimmung hinsichtlich der geplanten Maßnahme und der erforderlichen Antragsunterlagen empfohlen.