Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung. Die Gewässerunterhaltung erstreckt sich auf das Gewässerbett und seine Ufer. Zur Unterhaltung gehört unter anderem die Freihaltung, Reinigung und Räumung des Gewässerbettes und der Ufer zur Sicherung des Wasserabflusses und der ökologischen Funktion des Gewässers.
Hierfür zuständig sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden. Bitte wenden Sie sich mit Fragen bezüglich der Gewässerunterhaltung zunächst an die jeweils zuständige Kommune.
Für die größeren Fließgewässer mit überörtlicher Bedeutung (Lenne und Bigge) hat der Kreis Olpe seit 1981 die Unterhaltungslast streckenweise übernommen.