Gleichstellung
In Art. 3 Abs. 2 unseres Grundgesetzes ist festgelegt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen hat.
Das Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie die Kreis-Ordnung NRW konkretisieren diesen verfassungsrechtlichen Auftrag. So haben die Kreise zur Erfüllung der entsprechenden Aufgaben hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Im Kreis Olpe gibt es bereits seit 1994 Gleichstellungsbeauftragte.
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, sowohl die Interessen der Beschäftigten der Kreisverwaltung als auch der Bürger:innen des Kreises Olpe in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann zu vertreten. Bestehende Benachteiligungen von Frauen sollen abgebaut werden. Beruf und Familie sollen für Frauen und Männer besser zu vereinbaren sein.
Verwaltungsintern unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte die Dienststelle z.B. durch ihre umfassende Mitwirkung und Beteiligung bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen und Entscheidungen.
Außerhalb der Verwaltung wirkt sie durch verschiedene Angebote und Mitarbeit in entsprechenden Netzwerken und Gremien auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im gesellschaftlichen Leben hin. Sie informiert auch über weitergehende spezielle Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangebote, z.B. in Fällen häuslicher Gewalt.