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Großveranstaltungen

Veranstaltungen ab einer gewissen Besucherzahl müssen von der örtlich zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung genehmigt werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist in der Regel ein Sicherheitskonzept vorzulegen.

Die Bestandteile des Sicherheitskonzeptes, die sich mit der sanitäts- und rettungsdienstlichen Absicherung und mit dem Brandschutz befassen, werden durch die zuständigen Fachleute der Kreisverwaltung Olpe betrachtet. Diese stehen auch im Vorfeld für eine Beratung zur Verfügung.

Zur Einstufung einer Veranstaltung als Großveranstaltung und zur Erstellung des Sicherheitskonzeptes hat das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen einen sogenannten Orientierungsrahmen herausgegeben.

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