Handwerkerparkausweis
Der Handwerkerparkausweis (Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung) wird ausschließlich für Reparatur- und Montagearbeiten mit Service- und Werkstattfahrzeugen ausgestellt. Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren Firmenaufschriften versehen sein. Der Antrag ist formlos zu stellen.