Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere - HIT
Seit dem 01.01.2019 ist die Verwaltung der Vollmachten in HIT (z.B. Hoftierarzt-Vollmacht) durch den Tierhalter selbst möglich.
Der Tierarzt oder ein Verband werden durch den Tierhalter im Rahmen der Erteilung einer Vollmacht nach dem BGB bevollmächtigt.
Die Verwaltung der Vollmachten über die Adressstelle NRW (Tierseuchenkasse NRW) wird es nach einer Übergangszeit bis zum 15.03.2019 danach nicht mehr geben.
Schriftliche Vollmachten, die danach über die Veterinärverwaltung an die Adressstelle NRW dort eingehen, müssen mit einem entsprechenden Hinweis zurückgegeben werden.
In der rechten Randspalte finden Sie eine Anleitung zum Anlegen einer Vollmacht in HIT.