Investitionsförderung Kinder- und Jugendarbeit
Bau, Einrichtung und Renovierung von Jugendfreizeiteinrichtungen
Um verlässliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen, braucht es ein verlässliches Raumangebot. Im Bereich der ehrenamtlichen, offenen, verbandlichen und kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sind daher Investionsförderungen zur Schaffung und zum Erhalt der Räume für Kinder- und Jugendliche erforderlich.
Der Kreis Olpe fördert:
- Jugendfreizeiteinrichtungen,
- Räume für Eltern- und Familienbildung und
- Jugendbildungsstätten
Die Checkliste Investition Jugendfreizeiteinrichtung bietet einen ersten Überblick über das Förderverfahren. Es wird jedoch ausdrücklich empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Verwaltung des Jugendamtes aufzunehmen.
Die finanzielle Förderung von Investitionskosten ist im Handbuch Jugendhilfe Teil C 2 - Fachplan Kinder- und Jugendarbeit, Kapitel 2 sowie 8.2 bis 8.4 geregelt.