Investitionskostenpauschale für ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste können eine Förderung ihrer durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen beantragen.
Die Investitionskostenpauschale beträgt 2,15 Euro je volle Pflegestunde. In Nordrhein-Westfalen gilt ein landesweites Umlageverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege. Die Refinanzierung des Umlageverfahrens erfolgt durch einen landesweit einheitlichen Vergütungszuschlag auf den jeweils gültigen Punktwert. Dieser ändert sich jährlich. Für das Kalenderjahr 2024 beträgt der Umlagebetrag 0,00484 Euro je Punkt.
Der Antrag ist vollständig und im Original bis zum 01.03.2025 vorzulegen.
Notwendige Antragsunterlagen:
- Antrag auf Gewährung der Investitionskostenpauschale,
- Berechnungsbogen (dabei ist die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Angaben durch ein Testat des jeweiligen Spitzenverbandes, eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zu bestätigen),
- Kopie der Vergütungsvereinbarung für das Jahr, dessen Umsätze zur Berechnung maßgeblich sind,
- Kopie des Versorgungsvertrages, sofern dieser noch nicht vorgelegt wurde oder gegenüber der vorliegenden Fassung Änderungen eingetreten sind,
- Summen- und Saldenliste des ambulanten Pflegedienstes für das maßgebliche Berechnungsjahr,
- Nachweis der Vertretungsberechtigung/ Vollmacht, sofern diese noch nicht vorliegt oder Änderungen gegenüber der vorliegenden Fassung erfolgt sind.
Bitte beachten Sie die im Bereich „Dokumente“ zur Verfügung gestellten Hinweise.