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Katasterauskunft

 

Wir stellen Ihnen Informationen aus dem Liegenschaftskataster zusammen. Dazu gehören Angaben zu Größe, Lage, Nutzung und Eigentum von Flurstücken und Gebäuden. Mündliche und schriftliche Auskünfte erhält jedermann, Auskünfte und Auszüge mit Eigentümerangaben erhalten nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Sie können sich über das Geoportal tagesaktuell oder über das Auskunftssystem TIM-Online gerne selbst informieren.

Was ist ein berechtigtes Interesse?

Ist nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer der Antragsteller, ist für die Erteilung von Auskünften und Auszügen ein berechtigtes Interesse darzulegen. Berechtigt sind unter anderem Inhaberinnen oder Inhaber von Rechten an einem Grundstück. Aber auch ein tatsächliches, zum Beispiel wissenschaftliches, statistisches, historisches, wirtschaftliches und öffentliches Interesse kann genügen. Bloße Neugier oder Kaufinteresse begründen hingegen kein berechtigtes Interesse.

Ein berechtigtes Interesse hat insbesondere:

  • wer mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer in konkreten Kaufverhandlungen steht
  • wer privatrechtliche Ansprüche geltend machen will
  • eine Grundstücksnachbarin oder ein Grundstücksnachbar
  • derjenige, bei dem eine Grundstückseigentümerin oder ein Grundstückseigentümer oder eine Käuferin oder ein Käufer einen Beleihungsantrag gestellt hat.

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