Kommunalaufsicht
Der Landrat des Kreises Olpe hat die allgemeine Aufsicht über die kreisangehörigen Kommunen. Hierbei achtet er darauf, dass die Städte und Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden.
Unter anderen werden die beschlossenen Haushalte dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde zur Prüfung vorgelegt.