Sprungziele
Inhalt

Anliegen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Kreiskasse

Kreiskasse

 

Bankbuchhaltung und Zahlungserinnerung

Die Kreiskasse ist unter anderem zuständig für die Bankbuchhaltung sowie den Versand von Zahlungserinnerungen (Mahnungen). Haben Sie eine Mahnung erhalten, jedoch die Forderung bereits beglichen, dann wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden in der Kreiskasse.

Sofern Sie Fragen zu der angemahnten Position haben oder eine Kopie des Ursprungsbeleges benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpersonen im Fachdienst. Die Telefonnummern finden Sie im Briefkopf Ihres Mahnschreibens. 

Sofern Sie nicht in der Lage sind, die Forderung innerhalb der genannten Frist auszugleichen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung zu stellen. Hierzu wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihre Ansprechpersonen im Fachdienst. Die Telefonnummern finden Sie im Briefkopf Ihres Mahnschreibens.

Ansprechpersonen in der Kreiskasse:

Bankbuchhaltung und Mahnung:

Kassenleitung:

stellv. Kassenleitung:

Randspalte