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Leichenschau

Wenn Leichen oder Totgeburten, deren Sterbeort oder Auffindungsort im Kreis Olpe liegt, ins Ausland verbracht werden sollen, ist hierfür die Ausstellung eines Leichenpasses nach einer zweiten Leichenschau durch den amtsärztlichen Dienst des Kreises Olpe erforderlich. Bitte machen Sie die hierfür erforderlichen Angaben online im folgenden Formular.
 

Anmeldeformular zur zweiten Leichenschau

Bestattungsunternehmen

 
   

verstorbene Person

 
   

letzte Wohnanschrift der verstorbenen Person

 
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Sterbeort

 
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Aufbahrungsort, falls abweichend vom Sterbeort

 
   

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