Leichenschau
Wenn Leichen oder Totgeburten, deren Sterbeort oder Auffindungsort im Kreis Olpe liegt, ins Ausland verbracht werden sollen, ist hierfür die Ausstellung eines Leichenpasses nach einer zweiten Leichenschau durch den amtsärztlichen Dienst des Kreises Olpe erforderlich. Bitte machen Sie die hierfür erforderlichen Angaben online im folgenden Formular.