Sprungziele
Inhalt

Anliegen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Namensänderungen

Das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen lässt grundsätzlich eine Namensänderung bei deutschen Staatsangehörigen zu.

Familiennamen oder/und Vornamen dürfen nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.

Vornamen von Kindern, die älter als ein Jahr und jünger als sechzehn Jahre sind, sollen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden.

Typische Fallgruppen für eine Namensänderung

  • Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen.
  • Schwierigkeiten in der Schreibweise.
  • Änderungen des ausländischen Familiennamens nach Einbürgerung.
  • Auffälliger Familienname, der durch Berichterstattung in den Medien im Zusammenhang mit Straftaten genannt wird.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und wird ständig durch die Rechtsprechung ergänzt.

 Das Antragsformular finden Sie rechts unter „Dokumente“. Folgende Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich:

  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister
  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate

Die Gebühr für eine Namensänderung richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen. Sie beträgt zwischen 2,50 € und 1022,00 €.

Randspalte