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Oldtimer-Kennzeichen

 

Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.

Die Oldtimerfahrzeuge benötigen ein Gutachten, das eine Betriebserlaubnis für Oldtimer nachweist. Oldtimerfahrzeuge bekommen hinter der Buchstaben-Ziffern-Kombination ein "H" aufgeprägt.

Um ein Fahrzeug als Oldtimer zuzulassen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Gutachten eines anerkannten Sachverständigen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein

  • Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief

  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)

  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer - rotes Kennzeichen)

  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung

  • Gültiger Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters

  • Bei Firmen zusätzlich: Bescheinigung des Gewerbeamtes beziehungsweise Handelsregisterauszug

  • Bei Vereinen zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister

  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person sowie der vollmachtgebenden Person

  • Bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen oder Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Ausweise der Erziehungsberechtigten

  • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Zur Erteilung eines roten Oldtimer-Kennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Formloser schriftlicher Antrag auf Zuteilung eines dauerroten Kennzeichens für Oldtimer

  • Polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung) 

  • Versicherungsbestätigung für ein rotes Kennzeichen (eVB-Nummer) 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein

  • Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief

  • Kennzeichenschilder (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist) 

  • Eigentumsnachweis 

  • Gültiger Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers 

  • Bei Firmen zusätzlich: Bescheinigung des Gewerbeamtes beziehungsweise Handelsregisterauszug 

  • Bei Vereinen zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister 

  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person sowie der vollmachtgebenden Person

  • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Zuteilung nicht am Schalter:

Die Zuteilung der roten Dauerkennzeichen erfolgt nicht am Schalter. Sobald die erforderlichen Antragsunterlagen, sowie die behördlichen Auskunftsersuchen vorliegen, wird die antragstellende Person informiert. Hiernach kann ein Termin zur Erteilung der Kennzeichen vereinbart werden.

Hinweis:

Der Hauptzweck dieser Kennzeichen liegt darin, Oldtimerbesitzerinnen und Oldtimerbesitzer die erleichterte Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen zu ermöglichen. Die Kennzeichen sind nicht für die Nutzung im Alltagsbetrieb vorgesehen. Bei Antragstellung über die Zuteilung der roten Oldtimer-Kennzeichen können mehrere Fahrzeuge, die mit diesem Kennzeichen genutzt werden sollen, angegeben werden.

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