Prostitution
Kernpunkte des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen – kurz Prostituiertenschutzgesetz sind:
- Anmeldepflicht sowie die verpflichtende gesundheitliche Beratung für alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Tätige.
- Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiberin beziehungsweise des Betreibers.
Die Anmeldung und Beratung für Prostituierte ist kostenfrei. Die Gebühren bei Erlaubniserteilung für Betreiberinnen und Betreiber hängen vom Einzelfall ab.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Arnsberg oder dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Informationen für Prostituierte
Prostituierte, die in Deutschland arbeiten möchten, benötigen eine Bescheinigung vom Ordnungsamt und vom Gesundheitsamt. Beide Bescheinigungen müssen Prostituierte immer bei sich haben, wenn sie arbeiten.
Damit Prostituierte besser geschützt sind, können sie bei der Arbeit einen Künstlernamen (Alias) benutzen. Sowohl die Bescheinigung vom Gesundheitsamt als auch vom Fachdienst Ordnung kann zusätzlich als sogenannte Aliasbescheinigung auf einen Künstlernamen ausgestellt werden.
Als erstes ist ein Beratungsgespräch beim Gesundheitsamt erforderlich. Hierzu ist ein Termin zu vereinbaren. Anschließend erfolgt ein Beratungsgespräch beim Fachdienst Ordnung. Auch hier wird ein Termin benötigt.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
- Bei Ausländerinnen und Ausländern eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als drei Monate)
- Meldebescheinigung, hilfsweise Angabe der Zustellanschrift
- Zwei Lichtbilder
Weitere Informationen erhalten Sie über die Lola-App oder hier.
Informationen für Betreiberinnen und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes
Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten. Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist beim Fachdienst Ordnung zu stellen, bevor der Betrieb aufgenommen wird. Erst nach Erteilung der Erlaubnis kann der Betrieb eröffnen.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Betreiberinnen und Betreiber zum Beispiel ein Betriebskonzept vorlegen und sich einer gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen.
Beachten Sie hierzu bitte die allgemeinen Betreiberhinweise sowie die Hinweise zur Erstellung eines Betriebskonzepts. Die Erlaubnis ist kostenpflichtig.
Hinweis zur Kondompflicht
Es gilt eine Kondompflicht: Prostituierte und ihre Kundinnen und Kunden müssen zukünftig dafür sorgen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome getragen werden. Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsgewerben sind verpflichtet, auf das Tragen von Kondomen hinzuwirken und auf die Kondompflicht hinzuweisen. Für Geschlechtsverkehr ohne Kondome darf nicht geworben werden.
Terminvergabe: Anmeldung
Bei der Anmeldung findet ein Informations- und Beratungsgespräch für alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen tätigen Personen statt.
Wenn Sie vorwiegend im Kreis Olpe tätig sind, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Der Fachdienst Ordnung benötigt bereits im Vorfeld der Terminvergabe einige Daten von Ihnen. Bitte machen Sie die entsprechenden Angaben dazu online mit Hilfe des Kontaktformulars.
Die Terminvergabe erfolgt schriftlich oder per E-Mail.
Terminvergabe: Gesundheitliche Beratung
Wenn Sie sexuelle Dienstleistungen anbieten, besteht die Pflicht, sich beim Gesundheitsamt gesundheitlich beraten zu lassen. Wenn Sie einen Prostitutionsgewerbebetrieb betreiben, besteht dazu die Erlaubnispflicht mit der dazu gehörenden Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiberin oder des Betreibers.
Wenn Sie vorwiegend im Kreis Olpe tätig sind, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Das Gesundheitsamt benötigt bereits im Vorfeld der Terminvergabe einige Daten von Ihnen. Bitte machen Sie die entsprechenden Angaben dazu online mit Hilfe des Kontaktformulars.
Die Terminvergabe erfolgt schriftlich oder per Mail.