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Reitregelung

Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Zaumzeug des Pferdes beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Die Ausgabe von Reitkennzeichen und der jährlich zu erneuernden Reitplaketten ist bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Olpe zu beantragen.

Im Kreis Olpe gibt es keine spezielle Reitregelung. Für das Reiten in der freien Landschaft und im Wald gelten daher ausschließlich die Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes und Landesforstgesetzes.

Weitere Informationen zur bestehenden Reitregelung, der Ausgabe der Reitkennzeichen und den Vordruck zur Antragstellung können Sie dem Merkblatt entnehmen.

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