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Schengenbescheinigung - Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

 

Reisende, die auf Betäubungsmittel angewiesen sind, benötigen für die Mitnahme der Medikamente im Ausland eine beglaubigte Bescheinigung. Die Bescheinigung erhalten Sie bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt. Diese Bescheinigung kann anschließend auf Antrag durch das Gesundheitsamt beglaubigt werden.

Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) dürfen aufgrund ärztlicher Verschreibung verordnete Betäubungsmittel nur für die Dauer der Reise in angemessener Menge als Reisebedarf mitgenommen werden. Dabei dürfen die Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden.

Nähere Einzelheiten können von dieser Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte entnommen werden:

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html 

Dort finden sich auch die Formulare für die Bescheinigungen, die vom verordnenden Arzt bzw. der verordnenden Ärztin ausgefüllt werden müssen.

Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens

Für Staaten die dem Schengener Abkommen angehören, muss die vom verordnenden Arzt ausgefüllte Bescheinigung vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich (siehe Information "Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens").

Bitte beachten Sie, dass es auch für Reisen im Schengen-Raum mit verschreibungspflichtigem Cannabis einer beglaubigten Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes bedarf.

Reisen in andere Länder

Um Betäubungsmittel bei Reisen in andere Länder mitnehmen zu können, sollten Sie sich von Ihrer verschreibenden Ärztin/von Ihrem verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen (siehe Information "Reisen in andere Länder").

Da es keine verbindlichen internationalen Bestimmungen gibt, ist es Ihnen dringend anzuraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abzuklären. Hierzu können Sie sich die erforderlichen Informationen gegebenenfalls beim Auswärtigen Amt oder der entsprechenden Landesvertretung (Konsulat oder Botschaft) einholen.

Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt in der Regel maximal 30 Tage. Die Beglaubigung der ärztlichen Bescheinigung kann durch das zuständige Gesundheitsamt durchgeführt werden.

Sofern eine Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht möglich ist, sollten Sie abklären, ob die benötigten Betäubungsmittel im Reiseland verfügbar sind oder durch eine//n ortsansässige/n Ärztin/Arzt verschrieben werden können.

Was muss für eine Beglaubigung beachtet werden?

Es empfiehlt sich, mindestens eine Woche vor Reisebeginn telefonisch oder per E-Mail an: amtsaerztliche-untersuchung@kreis-olpe.de einen Termin mit dem Gesundheitsamt zu vereinbaren. Bei kürzeren Vorlaufzeiten kann eine Bearbeitung bis Reisebeginn nicht gewährleistet werden.

Vorgelegt werden müssen: 

  • die von der Ärztin oder dem Arzt ausgefüllte Bescheinigung im Original (fehlerhafte oder unvollständige Bescheinigungen können nicht beglaubigt werden) und
  • der gültige Personalausweis.

Welche Gebühren fallen an?

16 Euro pro Bescheinigung

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