Schornsteinfegerangelegenheiten
Zu den Aufgaben der Kreisverwaltung Olpe gehört die Durchsetzung von Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten, sowie die Beitreibung der Gebühren für die hoheitliche Tätigkeit der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Kontaktdaten finden Sie bei der Schornsteinfegerinnung oder unter www.schornsteinfeger-siow.de.
Schornsteinfegerarbeiten frei vergeben
Eigentümerinnen und Eigentümer können Schornsteinfegerarbeiten wie Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten frei vergeben. Zugelassene Betriebe können im Internet in einem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführten Register eingesehen werden.
Hoheitliche Tätigkeiten wie die Feuerstättenschauen dürfen weiterhin nur von den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfegern ausgeführt werden.
Sollten Sie einen qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb beauftragen wollen (außer bei hoheitlichen Tätigkeiten), beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Den Feuerstättenbescheid bereithalten
- Alle Fristen und Termine des Feuerstättenbescheids beachten
- Den Dienstleister fristgerecht beauftragen
- Das Formblatt nach Durchführung der Arbeiten vom Dienstleister ausfüllen und aushändigen lassen
Das Formblatt bis spätestens 14 Tage nach Fristablauf an die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger senden; ebenso alle Bescheinigungen.
Für die Arbeiten der Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger werden Gebühren für hoheitliche Aufgaben nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) erhoben. Für alle freien Arbeiten sind die Preise seit Januar 2013 frei verhandelbar.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxid (CO) - Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sowie der Kreis Olpe warnen
Immer wieder sorgen Kohlenmonoxid-Unfälle für Schlagzeilen. Durch technische Defekte, Verschmutzungen oder versperrte Abgaswege kann es auch an Feuerstätten zu erhöhten CO-Werten kommen. Gefährlich wird es, wenn CO-haltiges Abgas ausströmt. Das giftige Gas ist unsichtbar, geruchlos und damit praktisch nicht wahrnehmbar.
Zu den Ursachen für eine erhöhte CO-Konzentration im Abgas zählen technische Defekte, Verschmutzungen, Alterungserscheinungen, zu wenig Verbrennungsluft oder versperrte Abgaswege. Tritt dann CO-haltiges Abgas im Aufstellraum der Anlage aus, besteht Gefahr für die Bewohnerinnen und Bewohner.
Eberhard Schmies, Obmann der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger im Kreis Olpe verweist auf die besondere Gefahr bei hohen Temperaturen: „Die Sonne blockiert durch die Hitze den Schornstein. Die warme Luft sitzt wie ein Pfropfen auf dem Schornstein. Die kalte Luft kann dann nicht nach oben weg und drückt sie nach unten. Die Gasheizung arbeitet gegen die kalte Luft, muss sie rausdrücken und schafft das nicht. Es gibt einen Rückstau und die Abgase strömen in die Wohnung.“
Eine beginnende CO-Vergiftung äußert sich unter anderem durch Kopfschmerzen, Benommenheit und Übelkeit. Im Verdachtsfall sollten die Bewohnerinnen und Bewohner sofort lüften, die Feuerstätte ausschalten, das Gebäude verlassen und den Notruf wählen.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks empfiehlt die Einhaltung der Überprüfungsintervalle und eine regelmäßige Wartung. Der Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin überprüft dann die Sicherheit aller Feuerungsanlagen und informiert die Besitzerinnen und Besitzer oder Bewohnerinnen und Bewohner, wenn Mängel vorliegen und behoben werden müssen. CO-Warnmelder können als ergänzende Sicherheitsmaßnahme installiert werden.
Alexis Gula, Pressesprecher des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks, weist jedoch darauf hin: „CO-Warnmelder ersetzen unter keinen Umständen eine Überprüfung oder Wartung an einer Feuerungsanlage.“ Wichtig beim Einsatz von CO-Warnmeldern ist eine entsprechende Qualität des Produkts, die richtige Positionierung sowie die Angabe des Herstellers zur Lebensdauer, da die verwendeten Sensoren nur begrenzt einsatzfähig sind.