Sprungziele
Inhalt

Anliegen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Tierarzneimittelüberwachung

Tierarzneimittel
Tierärzten steht ein Dispensierrecht zu, d. h. das Recht, Arzneimittel selber herzustellen, anzuwenden und abzugeben. Dabei tragen die Tierärzte eine große Verantwortung: Die Arzneimittel müssen so eingesetzt werden, dass auf der einen Seite die betroffenen Tiere erfolgreich therapiert werden können und auf der anderen Seite die Interessen der Verbraucher zur Lebensmittelsicherheit gewahrt werden.

Aber auch die Tierhalter, egal ob haupt- oder nebenberuflich, dürfen Arzneimittel in gewissen Fällen nach Diagnose und Abgabe durch den behandelnden Tierarzt selber anwenden. Im Falle der Haltung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, müssen sie ihren Umgang mit den Tierarzneimitteln dokumentieren und melden.

Wo wird gemeldet?

Die Meldungen sollen in die HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) eingegeben werden. Entweder gibt der Tierhalter direkt in die HIT-Datenbank ein oder beauftragt einen Dritten mit diesen Meldungen. Dabei ist diese Beauftragung Dritter ebenfalls  in HIT einzustellen. Neben den elektronischen Meldungen stehen mitteilungspflichtigen Tierhaltern auch die schriftlichen Meldungen an das LANUV offen. Deren Dienste können kostenpflichtig sein.

Adresse des LANUV:

  • LANUV-NRW, Fachbereich 87, Leibnizstr. 10, 45659 Recklinghausen, Ansprechpartner: Herr Welk, Tel. 02361/305-3543


Tierimpfstoffe
Für Hunde, Katzen, Pferde und Nutztiere gibt es viele Impfstoffe, die das einzelne Tier bzw. ganze Tierbestände vor gefährlichen Infektionserkrankungen schützen. Eine Schutzimpfung führt nur beim gesunden Tier zum Erfolg. Daher muss vorher eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.

Bei privaten Tierhaltungen darf die Impfung nur durch einen Tierarzt durchgeführt werden (eine Abgabe von Tierimpfstoffen an den Halter ist nicht zulässig). In Nutztierbeständen ist es möglich, dass gewerbliche Tierhalter (Landwirte) direkt Impfstoffe durch den behandelnden Tierarzt erhalten. Der Tierhalter kann dann unter der Aufsicht des Tierarztes die Impfung durchführen.

Tierarzt und Tierhalter unterliegen umfangreichen Aufzeichnungspflichten, die durch das Veterinäramt regelmäßig kontrolliert werden. Der betreuende Tierarzt muss dem Veterinäramt die Abgabe von Impfstoffen an gewerbliche Tierhalter zusammen mit einem Anwendungsplan anzeigen.

Randspalte