Tiere am und im Gebäude
Im Laufe der Zeit können sich an und in Gebäuden Tierarten ansiedeln. Einige davon stehen unter besonderem Artenschutz (zum Beispiel Hornissen- und Bienenarten, Ringelnattern). Diese Tiere dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet und ihre Lebensstätten nicht zerstört werden.
Dem höchsten Schutzstatus unterliegen wild lebende Tiere der streng geschützten Arten (zum Beispiel Fledermäuse, Schlingnattern) und alle europäischen Vogelarten. Für sie gelten weitergehende Schutzvorschriften als für besonders geschützte Tiere. Nähere Informationen, insbesondere zum Umgang mit diesen Arten, können im Merkblatt abgerufen werden.