Tiergehege
Für die Errichtung, Erweiterung und den Betrieb von Tiergehegen (dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden gehalten werden) ist eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.
Weitere Anforderungen und Genehmigungserfordernisse können Sie dem Merkblatt entnehmen.