Tiergesundheitsbescheinigungen
Für das Verbringen von landwirtschaftlichen Nutztieren und Heimtieren im In- und Ausland sind je nach Tierart und Reiseziel verschiedene Tiergesundheitsbescheinigungen erforderlich.
Bei Reisen in EU- und/oder Drittländer informieren Sie sich bitte beim Auswärtigen Amt und den Botschaften der Zielländer über die Einfuhrbedingungen und Einreisebestimmungen für Tiere. In der Regel sind klinische Untersuchungen durch den amtstierärztlichen Dienst erforderlich. Bitte stimmen Sie mögliche Termine rechtzeitig mit unseren Mitarbeitern ab.
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