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Veräußerung eines Fahrzeuges

 

Der Verkauf eines Fahrzeuges ist Ihrer Zulassungsbehörde in Form einer Veräußerungsanzeige mitzuteilen.

Wenn Sie für Ihre Mitteilung unseren Vordruck Verkaufsanzeige benutzen, erhalten wir alle erforderlichen Angaben.

Die Richtigkeit der Angaben sollte von Ihnen eingehend überprüft werden. Falsche oder unvollständige Angaben führen dazu, dass wir Ihre Veräußerungsanzeige nicht anerkennen. Dies wiederum bedeutet, dass Sie aus Ihrer verantwortlichen Haltereigenschaft nicht entlassen werden und trotz Verkauf des Fahrzeuges immer noch dafür haften müssen!

Hinweis:

Vermeiden Sie es, ein zugelassenes Fahrzeug zu verkaufen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie ein Fahrzeug stets abgemeldet übergeben. Für die Überführung an einen anderen Ort, können Sie zum Beispiel Kurzzeitkennzeichen nutzen.

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