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Verhalten in Natur und Landschaft

Die „alltägliche“ Nutzung von Natur und Landschaft, sei es durch Grundbesitzer, Nutzungsberechtigte oder Erholungssuchende, unterliegt bestimmten gesetzlichen Regeln, die sowohl der Vermeidung von Konflikten mit den Belangen des Naturschutzes, als auch von Konflikten zwischen den unterschiedlichen Nutzergruppen dienen.

Diese Regelungen betreffen beispielsweise das Betretungsrecht im Wald und in der freien Landschaft, das Sammeln von Pilzen und Beeren, den Rückschnitt von Gehölzen oder den allgemeinen Schutz von Tier- und Pflanzenarten.

Das Merkblatt erläutert die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zum Verhalten in Natur und Landschaft.

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