Verordnung über Emissionserklärungen
Genehmigungsbedürftige Anlagen, die nicht von der Erklärungspflicht ausgenommen sind, haben eine Emissionserklärung über das Landesportal BubeOnline abzugeben.
Genehmigungsbedürftige Anlagen, die nicht von der Erklärungspflicht ausgenommen sind, haben eine Emissionserklärung über das Landesportal BubeOnline abzugeben.