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Versammlungsrecht

Die Kreispolizeibehörde Olpe ist zuständige Genehmigungsbehörde für öffentliche Versammlungen, die auf dem Gebiet des Kreises Olpe stattfinden. Versammlungen unter freiem Himmel müssen grundsätzlich mindestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde Olpe bearbeiten Demonstrationsanmeldungen, fertigen die sogenannten Anmeldebestätigungen und beantworten Fragen in Zusammenhang mit dem Versammlungsrecht.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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